Hauptmenü
Detektiv häufig gestellte Fragen
Detektei Basilisk
wir sind überal für Sie da
Detektei Basel
Detektei Bern
Detektei Zürich
Detektei Luzern
Kann man mich belangen, falls ein Privatdetektiv etwas Verbotenes tut?
Kann man mich belangen, falls der Ermittler etwas Verbotenes tut?
Sollte sich ein von Ihnen beauftragter Privatdetektiv strafrechtlich Verhalten, sind Sie als Auftraggeber nicht verantwortlich oder zu belangen. Eine Ausnahme währe dann, wenn Sie diese Handlungsweise klar vereinbart hätten (Mittäterschaft oder Anstiftung) oder dies zumindest billigend in Kauf nehmen. Eine Schattenseite für Sie wäre, wenn Sie durch das verbotene Vorgehen des Ermittlers zum Beispiel eine gerichtliche Untersuchung verlieren würden. Es ist ausgesprochen wichtig, dass der von Ihnen beauftragte Detektiv sich an die Gesetze hält oder zumindest dafür sorgt, dass wenigsten Sie bei seinem Vorgehen kein Risiko tragen.
Ein seriöses Detektivbüro versucht immer sich in den vom Gesetz gemachten Grenzen zu bewegen. Auf den Kunden dürfen gegebenenfalls entstehende Risiken keinen Einfluss haben.