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Sind Ermittlungskosten erstattungsfähig?

Sind die Ermittlungsergebnisse als Beweise in einem Zivilprozess massgebend, gibt es prinzipiell die Möglichkeit die Kosten der unterlegenen Partei zu überwälzen.

Allerdings wird dies jeweils vom Gericht entschieden. Und da es sich dabei schlussendlich immer um Einzelfallentscheide handelt, kann man nicht davon ausgehen, dass die Kosten von der anderen Partei getragen werden müssen. Selbst dann nicht, wenn sie Ihnen vor Gericht unterlegen ist.

Bei den meisten Entscheidungen bei der die untelegene Partei die Kosten tragen muss, steht die Notwendigkeit einen Detektiven einzuschalten, als Kriterium, ganz oben. Das heisst, sollte das Gericht der Ansicht sein, es war unumgänglich einen Privatermittler einzuschalten um an die Beweise zu kommen, stehen auch die Chancen gut, dass die gegnerische Partei die Kosten dafür tragen muss. Jedoch liegt die Beweislast über die Dringlichkeit auf Ihrer Seite.


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