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Justitia-Figur mit Waage neben Büchern und einem Globus in blauen Farbtönen.

Häufige Fragen zur BDF Detektei Schweiz

Wie beginnt ein Detektivauftrag, welche Kosten entstehen und wie werden Ergebnisse dokumentiert? Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zur Zusammenarbeit mit unserer Detektei. Für Einzelheiten zu einer bestimmten Leistung führen die verlinkten Fachseiten weiter.

Ihre Frage persönlich besprechen

Sie finden Ihre Frage hier nicht? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir besprechen mit Ihnen, ob und wie eine Abklärung infrage kommt.

Telefon: +41 61 599 09 09
E-Mail: info@basiliskdetektei.ch

Vertrauliche Anfrage über das Kontaktformular

Erstkontakt und Beauftragung

Wie läuft das erste Gespräch mit der Detektei ab?

Sie schildern Ihre Situation und die Frage, die Sie klären möchten. Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir mögliche Vorgehensweisen, Grenzen und den voraussichtlichen Aufwand. Ein erster Kontakt verpflichtet Sie noch nicht zu einem Ermittlungsauftrag. Den weiteren Ablauf beschreibt die Seite So läuft ein Detektivauftrag ab.

Welche Angaben sollte ich für eine Anfrage vorbereiten?

Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, konkrete Beobachtungen, relevante Zeiträume und das gewünschte Ziel. Unterscheiden Sie dabei zwischen eigenen Feststellungen und Vermutungen. Für eine geplante Beobachtung können Sie unsere Checkliste zur Vorbereitung einer Observation verwenden. Den Übermittlungsweg für sensible Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab.

Kann ich zunächst ohne meinen Namen Kontakt aufnehmen?

Für eine erste allgemeine Frage können Sie zunächst auf Namensangaben verzichten. Für eine konkrete Beauftragung benötigen wir die erforderlichen Angaben zur auftraggebenden Person und zum Anliegen. Bitte beachten Sie, dass bei Telefon- oder E-Mail-Kontakt technische Absenderangaben sichtbar sein können.

Für wen und in welchen Regionen arbeiten Sie?

Die BDF Detektei Schweiz bearbeitet Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen und zuständigen öffentlichen Stellen. Einsätze sind schweizweit und nach Absprache auch im Ausland möglich. Ob wir einen Auftrag übernehmen können, klären wir anhand des Anliegens, des Einsatzortes und der erforderlichen Voraussetzungen.

Kosten und Planung

Was kostet die Beauftragung eines Privatdetektivs?

Die Kosten hängen unter anderem von Einsatzdauer, Personalbedarf, Fahrstrecken und den vereinbarten Leistungen ab. Vor der Beauftragung besprechen wir den voraussichtlichen Aufwand. Die aktuellen Honorare finden Sie auf unserer Seite Privatdetektiv: Kosten und Konditionen.

Kann ich ein Kostendach oder eine Pauschale vereinbaren?

Ein Kostendach oder eine Pauschale kann je nach Auftrag vereinbart werden. Wir halten fest, welche Leistungen im vereinbarten Rahmen enthalten sind und wann eine Rücksprache erforderlich ist. So können Sie den Umfang des Auftrags vorab einschätzen.

Wie lange dauert eine Abklärung?

Das hängt von der Fragestellung, den vorhandenen Informationen und den möglichen Einsatzzeiten ab. Manche Fragen lassen sich mit einer Recherche klären, andere erfordern mehrere Schritte. Wir besprechen einen passenden Zeitrahmen; eine feste Dauer lässt sich nicht für jeden Fall im Voraus nennen.

Diskretion und Datenschutz

Wie wird mein Anliegen vertraulich behandelt?

Wir vereinbaren mit Ihnen, über welchen Weg und zu welchen Zeiten wir Sie kontaktieren dürfen. Sagen Sie uns bitte, wenn beispielsweise keine Rückrufe, Mailboxnachrichten oder Postsendungen gewünscht sind. Bei der Planung berücksichtigen wir die Vertraulichkeit Ihres Anliegens.

Wie übermittle ich vertrauliche Unterlagen?

Beschreiben Sie im ersten Kontakt zunächst nur das Anliegen und senden Sie nicht vorsorglich sämtliche Unterlagen. Wir klären mit Ihnen, welche Informationen benötigt werden und welcher Übermittlungsweg geeignet ist. Hinweise zum Umgang mit Anfragen stehen in unseren Datenschutzinformationen. Allgemeine Informationen zum Datenschutz bietet der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB).

Welche Grenzen gibt es bei einem Ermittlungsauftrag?

Wir besprechen vorab, welche Abklärungen im konkreten Fall geeignet und zulässig sind. Ein Auftrag ist keine pauschale Erlaubnis für beliebige Überwachungsmassnahmen. Beschaffen Sie sich deshalb für die Vorbereitung keinen unbefugten Zugang zu fremden Konten, Geräten oder Räumen. Allgemeine Informationen finden Sie unter Observation durch Privatdetektive.

Ergebnisse und weitere Schritte

Wie erhalte ich die Ergebnisse?

Die Form und der Umfang der Berichterstattung werden mit Ihnen vereinbart. Je nach Auftrag erhalten Sie eine schriftliche Dokumentation sowie vorhandenes und im vereinbarten Rahmen gewonnenes Bildmaterial. Feststellungen, Hinweise und offene Fragen sollen dabei nachvollziehbar voneinander getrennt sein.

Garantieren Sie ein bestimmtes Ermittlungsergebnis?

Nein. Eine Abklärung kann einen Verdacht bestätigen, entkräften oder einzelne Fragen offenlassen. Wir vereinbaren die zu prüfende Fragestellung und das Vorgehen; ein bestimmtes Ergebnis lässt sich daraus nicht zusichern.

Sind die Ergebnisse automatisch vor Gericht verwertbar?

Eine pauschale Zusage machen wir nicht. Ob und wie ein Bericht in einem Verfahren verwendet werden kann, hängt vom Einzelfall, der Art der Informationsgewinnung und dem jeweiligen Verfahren ab. Wenn ein Verfahren absehbar ist, sollte die Fragestellung frühzeitig mit Ihrer Rechtsvertretung abgestimmt werden.

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