Mitarbeiterüberwachung / Überwachung Ihrer Angestellten
Vertrauen ist die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Besteht jedoch ein konkreter Verdacht auf ein schwerwiegendes Fehlverhalten, kann eine sachliche Abklärung notwendig werden. Wir besprechen den Verdachtsfall vertraulich und prüfen, welche Vorgehensweise angemessen ist.
Wir unterstützen Sie beispielsweise bei wiederkehrenden Kassendifferenzen, auffälligen Fehlzeiten, möglichem Kundenabwerben oder dem Verdacht auf unerlaubte Nebentätigkeiten. Die kostenlose Erstberatung erreichen Sie unter 061 599 09 09.

In Fällen wie hausinterne Diebstähle, unerlaubten Nebentätigkeiten oder sogar Kundenabwerben durch ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können wir sie mit unseren technischen Hilfsmitteln oder einer lückenlosen, diskreten Observation ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beim Sammeln der entsprechenden Beweise unterstützen.
Die BDF Detektei führt Ermittlungen diskret und unauffällig durch. Die gewonnenen Feststellungen werden sorgfältig dokumentiert, damit Sie die weiteren Schritte mit Ihrer Rechtsberatung oder Personalverantwortung prüfen könne
Wo sind die Grenzen der Mitarbeiterüberwachung? Wir von der BDF Privat- und Wirtschaftsdetektei übernehmen keine unangebrachte Überwachung ihrer Angestellten ohne eindeutige Begründung eines Verdachtes. Aus diesem Grund erstellen wir zusammen mit ihnen ein möglichst genaues Überwachungskonzept inkl. Techniken und kalkuliertem Arbeitsaufwand. In diesem Konzept werden wir auch die Dauer und die Einsatzzeit der beauftragten Detektive festlegen und klären sie über die Erfolgschancen auf.
Wann lohnt es sich, BDF Privat und Wirtschaftsdetektei zu kontaktieren?
- Verdacht auf betriebsinternen Diebstahl
- Verdacht auf regelmäßiges Kassenmanko
- Unerlaubte Nebentätigkeit oder Schwarzarbeit
- Begründeter Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit bei krankheitsbedingter oder unfallbedingter Abwesenheit
- Arbeitszeiterfassungsbetrug
- Spesenabrechnungsbetrug
- Arbeitsplatzbezogene Krankmeldung
Einigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen fehlt in den obengenannten Gründen das Unrechtbewusstsein. Sie sind überzeugt,

dass es der Chef, also sie, nicht merken und dass es keine armen Menschen oder Unternehmen trifft. Sowohl in kleinen KMUs wie aber auch in grösseren Unternehmen können ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit einem entsprechenden Betrugsverhalten einen größeren wirtschaftlichen Schaden anrichten. Mit der Hilfe der BDF Privat- und Wirtschaftsdetektei können Sie diesen Schaden beträchtlich vermindern und allfällige Maßnahmen ergreifen. Wir beraten sie gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir haben eine über 10-jährige Erfahrung im Bereich der Observation und sind dementsprechend gut geschult.
Sollten sie öfters Probleme mit illoyalen Mitarbeitern haben, können wir sie selbstverständlich bereits im Rekrutierungsprozess unterstützen.
Schildern sie ihren Fall und ihre Probleme Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, E-Mail oder per Telefon, wir sind jeder Zeit erreichbar. Unser Mitarbeiterüberwachungs-Team beratet sie gerne unverbindlich und kostenlos.
Lieber Kunde
Wir haben für Sie extra eine Checkliste erarbeitet damit sie wissen welche Infos für uns nützlich sein könnten.