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Privatdetektiv in der Detektei

Wird mein Auftrag wirklich vertraulich und diskret behandelt?

Vertrauen und Diskretion:
Es besteht keine gesetzliche Schweigepflicht für den Detektiv, die ihn dazu verpflichten würde, die Angelegenheiten und Observationsergebnisse seiner Kunden vertraulich zu behandeln. In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben wir daher eine solche Vertraulichkeitsverpflichtung integriert. Dadurch sind wir, wenn wir einen Dienstleistungsvertrag mit Ihnen abschliessen, vertraglich verpflichtet die Ihnen zugesagte Schweigepflicht auch wirklich einzuhalten. Bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoss dagegen, wären wir Ihnen zu Schadenersatz verpflichtet. Ein aus Vertrag abgeleitetes gesetzliches Recht auf Vertraulichkeit ist somit gegeben.

Bei einem Auftrag für Anwälte, Banken oder Versicherungen werden spezielle schriftliche Vereinbarungen erstellt, die uns verpflichten, die in diesen Berufen gesetzlich vorgeschriebenen Vertraulichkeits- und Datenverarbeitungsregeln einzuhalten.

Leider kam uns schon zu Ohren, dass es Detektive gibt, die ihren Kunden damit gedroht haben die gesammelten Ermittlungsergebnisse der Gegenpartei zuzuspielen, falls der Kunde die Rechnung nicht bezahlen würde. Ein seriöser Detektiv würde dies nie tun. In unserem Beruf ist ein guter Ruf unerlässlich. Daher ist das Vertrauen vom Kunden zum Ermittler sehr wichtig. So wichtig, dass wir dies durch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich regeln.




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