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Privatdetektiv beobachtet auf Parkplatz

Hat ein Privatermittler die gleichen Rechte wie ein Polizist?

Ein Detektiv wird vor dem Gesetz als gewöhnlicher Bürger behandelt und unterliegt denselben Rechten und Gesetzen wie sie im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) und anderen Gesetzen festgelegt sind. Ein erfahrener Ermittler ist jedoch mit den sogenannten Jedermannsrechten vertraut und kennt die gesetzlichen Grenzen und Möglichkeiten genau. Die Dienstleistungen, die von Detektiven erbracht werden, sind legal und die Ergebnisse können vor Gericht verwendet werden. Private Ermittlungen und Observationen sind nicht illegal und stellen keine Verletzung der Privatsphäre dar.
Trotz ihrer Sonderrechte erzielen Behörden oft nicht dieselben Ermittlungsergebnisse wie Detektive. Insbesondere bei verdeckten Ermittlungen sind Detektive weniger eingeschränkt als polizeiliche Ermittler, deren Handlungsspielraum eng begrenzt ist. Detektive können Informanten oder Verbindungsmännern eine Vertraulichkeit zusichern, für die bei Ermittlungsbehörden eine Genehmigung des Staatsanwalts erforderlich wäre.
Bei einem Gespräch zwischen einem Informanten und einem Detektiv befinden sich beide Personen auf gleicher Ebene. Es handelt sich nicht um einen Beamten, bei dem jede Aussage amtlich wird. Bei einem Privatermittler findet ein Gespräch zwischen zwei "Normalbürgern" statt. Dies schafft Vertrauen. Zeugen und Informanten sind oft offener, wenn sie sich nicht einer Amtsperson gegenüber sehen. Dadurch kann der Detektiv leichter an Informationen gelangen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ermittlungen haben können.

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