Basilisk Detektei, Privatdetektiv für Privat-, Betriebs-,und Wirtschaftsermittlungen aller Art. Ihre Wirtschaftsdetektei arbeitet in Basel, Bern, Zürich, Luzern. Privatdetektei, Sicherheitsdienst, Detektiv der Schweiz.


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AGB Privatdetektei

AGB
(Allgemeine Geschäftsbedingungen) für Auftragskunden



Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für Entschliessungen gehaftet, die aufgrund von übermittelten Erkenntnissen der Auftragnehmerin gefasst werden.

Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein die Auftragnehmerin nach pflichtgemässem Ermessen, mit einem oder mehreren Sachbearbeitern.
Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Detektei ist - soweit ein bestellter Erfolg herbeigeführt worden ist - Werkvertrag, sonst hinsichtlich der Leistung der Detektei ein Dienstvertrag.
Die Detektei unterliegt der Schweigepflicht. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten der Detektei.

Alle Auskünfte werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt. Sie sind nur für den Auftraggeber und dessen Rechtsbeistand bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte. Für Informationen, auch von amtlichen Stellen, wird nach Form und Inhalt keine Gewähr übernommen.
Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf die Auftragnehmerin den Auftrag zurückgeben. Der Auftragnehmer kann jederzeit, die Auftragnehmerin nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.

Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Auftragnehmerin zur Kündigung, In diesem Falle hat die Detektei Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und auf Erstattung der bisher entstandenen Auslagen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen.
Die Durchführung eines Auftrages wird von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungssumme bei Aushändigung bzw. bei Zusendung, spätestens jedoch innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, ansonsten werden für Verzug oder Ratenzahlung, bankübliche Zinsen in Höhe von 8 % berechnet. Bei Verzug innerhalb der Ratenzahlung ist der gesamte Restforderungsbetrag zuzüglich Zinsen sofort fällig. Bei Rechnungsverzug und das daraus entstehende Mahnverfahren ist wie folgt kostenpflichtig: Pro Mahnung CHF 25.-, Einschreiben CHF 5.-, Verzugszins 8 %. Gemahnt wird alle 7 Tage und max. 50-mal, danach wird die Betreibung eingeleitet. Die Betreibung kann auch schon nach der 3. Mahnung eingeleitet werden. Der Auftraggeber ist ausdrücklich mit diesen Geschäftsbestimmungen einverstanden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Detektei in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.

Wird die Auftragnehmerin oder eine mit ihr verbundene Person infolge Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren in irgendeiner Form in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen nach den Vergütungssätzen der Detektei zu erstatten.
Der Auftraggeber versichert mit der Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele verfolgt.

Die Detektei schliesst aus den Erfolg zu schulden. Nach Abschluss des Auftrages oder bei Kündigung des Auftrages, erstellt der Auftragnehmer einen Detailbericht und die Abrechnung. Ist der Auftraggeber mit einem Teil oder insgesamt nicht zufrieden, so hat er dies innert 8 Tagen nach erhalt der Abrechnung und des Berichts mit eingeschriebenem Brief zu reklamieren. Nach Ablauf der Frist akzeptiert der Auftraggeber die Berichterstattung und die Abrechnung in allen Teilen und Formen.




Verlangt der Auftraggeber Entgegennahme des Auftrages oder Besprechungen in einer anderen Gemeinde als sich der Firmensitz befindet, so ist der Zeitaufwand gemäss den Honorarsätzen der Detektei zu vergüten.
Mündliche Vereinbarungen können getroffen werden, sie sind insbesondere zulässig hinsichtlich der zeitlichen Auftragserteilung. Ansonsten bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung um rechtswirksam zu werden. Ausländische Auftraggeber erkennen mit Unterzeichnung schweizerische Gerichtsbarkeit und schweizerischer Gerichtstand an.

Der Auftraggeber bestätigt, dass er (sofern er den Auftrag im Namen eines Unternehmens erteilt und nicht dessen persönlich haftender Vertreter oder Gesellschafter ist) befugt ist, im Namen des Unternehmens den Auftrag zu erteilen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, Sitz der Detektei. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam werden, so sollen die übrigen Bestimmungen gültig bleiben.



Im Gegensatz zu Ärzten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gibt es für den Detektiv keine gesetzliche Schweigepflicht, die ihn in besonderem Masse dazu verpflichtet, die Belange seiner Kunden vertraulich zu behandeln. Wir haben deshalb eine solche Vertraulichkeitsverpflichtung in unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingearbeitet, die damit zum Bestandteil des Dienstleistungsvertrages wird.



[Kontakt]


Basilisk - Detektei Schweiz, unsere Privatdetektive observieren, überwachen, ermitteln und sammeln Beweise, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen können. | info@basiliskdetektei.ch

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